Gesetzesänderung: Übermittlungssperre an die Bundeswehr eingestellt.
Gesetzesänderung:
Übermittlungssperre an die Bundeswehr nicht
mehr möglich.
Ab dem 01. Januar 2026 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, die die Übermittlungssperre
an die Bundeswehr (Wehrverwaltungssperre) aufhebt. Grundlage dafür ist eine Änderung im
Bundesmeldegesetz (BMG) durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG).
Das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 BMG entfällt ersatzlos.
Das bedeutet, dass die Meldebehörden künftig wieder Daten von Personen mit deutscher
Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an die Bundeswehr
übermitteln müssen.
Die übermittelten Daten dienen der Durchführung von Informationsmaßnahmen der
Bundeswehr über freiwillige Wehrdienstmöglichkeiten. Eine Widerspruchsmöglichkeit
(sogenannte Übermittlungssperre) gegen diese Datenübermittlung besteht ab dem 01.01.2026
nicht mehr.
Bereits bestehende Übermittlungssperre an die Bundeswehr werden aufgehoben!
Welche Daten werden übermittelt?
• Name und Vorname
• aktuelle Anschrift
• Geburtsdatum
Die Übermittlung erfolgt einmal jährlich an das Bundesamt für Personalmanagement der
Bundeswehr.
Hintergrund:
Bis Ende 2025 konnten Bürgerinnen und Bürger der Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr
widersprechen.
Mit der gesetzlichen Neuregelung entfällt diese Möglichkeit.
Dies betrifft nur die Übermittlungssperre für die Weitergabe an die Bundeswehr. Alle anderen
Übermittlungssperren bleiben bestehen.
Schriftgröße:

Gemeinde
Oberpframmern
Münchener Str. 16
85667 Oberpframmern
Tel: 08093-5314
Fax: 08093-4583
gemeinde@oberpframmern.de
Parteiverkehr
Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr

