Gesetzesänderung: Übermittlungssperre an die Bundeswehr eingestellt.

Gesetzesänderung:
Übermittlungssperre an die Bundeswehr nicht 
mehr möglich.

 
Ab dem 01. Januar 2026 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, die die Übermittlungssperre 
an die Bundeswehr (Wehrverwaltungssperre) aufhebt. Grundlage dafür ist eine Änderung im 
Bundesmeldegesetz (BMG) durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG). 
Das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 BMG entfällt ersatzlos. 

Das bedeutet, dass die Meldebehörden künftig wieder Daten von Personen mit deutscher 
Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an die Bundeswehr 
übermitteln müssen. 

Die übermittelten Daten dienen der Durchführung von Informationsmaßnahmen der 
Bundeswehr über freiwillige Wehrdienstmöglichkeiten. Eine Widerspruchsmöglichkeit 
(sogenannte Übermittlungssperre) gegen diese Datenübermittlung besteht ab dem 01.01.2026 
nicht mehr. 

Bereits bestehende Übermittlungssperre an die Bundeswehr werden aufgehoben! 
Welche Daten werden übermittelt? 
• Name und Vorname 
• aktuelle Anschrift 
• Geburtsdatum 

Die Übermittlung erfolgt einmal jährlich an das Bundesamt für Personalmanagement der 
Bundeswehr. 
Hintergrund: 
Bis Ende 2025 konnten Bürgerinnen und Bürger der Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr 
widersprechen. 
Mit der gesetzlichen Neuregelung entfällt diese Möglichkeit. 
Dies betrifft nur die Übermittlungssperre für die Weitergabe an die Bundeswehr. Alle anderen 
Übermittlungssperren bleiben bestehen. 

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